Dr. Paul Held
Persönliches
1966 | in Berlin geboren |
1984 | Abitur und Baccalauréat am Französischen Gymnasium in Berlin Tiergarten |
Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch verheiratet, 4 Kinder |
Beruflicher Werdegang
1984 – 1990 | Studium der Zahnmedizin |
1984 – 1985 | Université libre de Bruxelles (Belgien) première candidature en science dentaire |
1985 – 1991 | Freie Universität Berlin |
1991 | Staatsexamen (Zahnklinik Nord Berlin) und Approbation |
1992 – 1993 | Assistenzzahnarzt in oralchirurgischer Praxis in Sonthofen/Allgäu |
1993 – 1996 | Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Zentrum für Zahnmedizin, Abteilung für Kieferorthopädie und Orthodontie |
1996 | Fachzahnarztprüfung und Anerkennung als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie* (Zahnärztekammer Berlin) |
ab 1996 | Niederlassung in kieferorthopädischer Gemeinschaftspraxis mit meinem Vater Dr. Lothar Held, Berlin-Tempelhof |
Ende 1998 | altersbedingtes Ausscheiden meines Vaters |
1999 | Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin zum Dr. med. dent. (Doktorarbeit zu einer klinischen Untersuchung im Bereich Kieferorthopädie) |
seit 1999 | Weiterführung der seit 1963 bestehenden Fachpraxis für Kieferorthopädie als Einzelpraxis |
Mitgliedschaften
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) |
German Board of Orthodontics an OrofacialOrthopedics (GBO) |
Gesellschaft für Kieferorthopädie von Berlin und Brandenburg e. V. (KFOBB) |
* Es gibt große Unterschiede hinsichtlich der Ausbildung bei Zahnärzten im kieferorthopädischen Bereich:
Grundsätzlich darf jeder Zahnarzt nach seiner Approbation auch ohne weitere Ausbildung kieferorthopädisch tätig sein.
Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erwirbt nach der Approbation und folgender einjähriger Berufserfahrung als Allgemeinzahnarzt seine Anerkennung in einer dreijährigen Weiterbildung. Diese muss ganztägig und hauptberuflich in ausschließlich weiterbildungsberechtigten Kieferorthopädie-Praxen absolviert werden. Im Rahmen dieser Weiterbildung ist weiterhin eine mindestens 1-jährige Tätigkeit in einer Universitätszahnklinik zwingend erforderlich. Über die anschließende Anerkennung als Fachzahnarzt befindet der Weiterbildungsausschuss der Zahnärztekammer anhand von Zeugnissen und einer anschließenden Prüfung.