Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Für den Wunsch nach einem schönen Lächeln ist es nie zu spät! Gesunde Zähne können lebenslang bewegt werden. Sogar weitreichende Veränderungen sind mit den heute zur Verfügung stehenden Behandlungsmitteln auch bei Erwachsenen möglich, und es gibt sehr komfortable und ästhetische Behandlungsalternativen wie beispielsweise Glasbrackets mit zahnfarbenen Behandlungsbögen oder die Alignertherapie. Die Wahl des geeigneten Behandlungsmittels treffe ich gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Untersuchung und individueller Beratung.

Voraussetzung für jede kieferorthopädische Behandlung sind kariesfreie Zähne mit gesundem Zahnfleisch. Deshalb ist vor jeder Behandlung eine genaue zahnärztliche Kontrolle und gegebenenfalls eine vorausgehende Therapie wichtig.

Am Ende jeder aktiven kieferorthopädischen Behandlung schließt sich zur Stabilisierung und Festigung des erreichten Ergebnisses die Retentionsphase (= Haltephase) an, bei der nachts Halteapparaturen ("Zahnpyjamas") getragen werden müssen. Zusätzlich kann hinter den Schneidezähnen ein nicht sichtbarer Draht (Retainer) zur Stabilisierung eingesetzt werden.

Was allerdings mit der klassischen Kieferorthopädie beim Erwachsenen nicht mehr verändert werden kann, sind falsch gewachsene Kieferknochen. In schweren Fällen kann aber auch diesen Patienten im Rahmen einer kieferorthopädisch – kieferchirurgischen Kombinationsbehandlung mit einem zusätzlichen kieferchirurgischen Eingriff geholfen werden.

Festsitzende Geräte

Da beim Erwachsenen die unterstützende Wirkung des Wachstums entfällt und sich zudem Knochen und Zahnfleisch eventuell schon etwas zurückgezogen haben, ist es für die gewünschten Zahnbewegungen sehr wichtig, präzise Kräfte und Momente auf die Zähne aufzubringen. Hierfür sind festsitzende Zahnspangen besonders geeignet, mit denen Zähne über 24 Stunden am Tag auch über größere Distanzen kontrolliert bewegt werden können. Weiterer Vorteil der klassischen festen Zahnspange ist das Freibleiben des Mundinnenraumes, sodass sich während der Behandlung keine Beeinträchtigung beim Sprechen oder Schlucken ergibt.

Die moderne Kieferorthopädie bietet viele Varianten. Je nach Behandlungsaufgabe kann ich zusammen mit Ihnen festlegen, ob eher eine möglichst unsichtbare Apparatur (mit Glasbrackets und zahnfarbenen Behandlungsbögen) oder eine Apparatur mit friktionsarmen Brackets und superelastischen Drähten eingesetzt werden soll, mit der das Behandlungsergebnis möglichst ohne Zahnextraktion, schnell, präzise und sicher erreicht werden kann.

Herausnehmbare Geräte/Aligner Therapie

Klassische herausnehmbare Zahnspangen wie bei Kindern sind beim Erwachsenen nur in Einzelfällen sinnvoll. Zu groß sind die Nachteile in Bezug auf die Präzision der Kraft, die realistisch mögliche Tragezeit am Tag (nur nachts ist zu wenig!) und die Beeinträchtigung durch die Apparatur beim Sprechen und Schlucken. In meiner Praxis ist deshalb der Schienenpositioner oder Aligner die herausnehmbare Standardapparatur beim Erwachsenen. Diese Methode verbindet die Effizienz und Präzision einer festen Apparatur mit dem Komfort herausnehmbarer Geräte. Die Apparatur besteht dabei aus einer dünnen, durchsichtigen Schiene, die ohne Einschränkungen im Alltagsleben getragen werden kann. Essen und Zähneputzen sind mit herausgenommener Apparatur wie gewohnt möglich. Die gewünschten Zahnbewegungen sind dabei in die Schienen eingebaut und werden beim Einsetzen der Schienen in den Mund auf die Zähne übertragen. Um das Behandlungsziel zu erreichen, müssen mehrere Aligner hintereinander für einen begrenzten Zeitraum getragen werden. Jeder Aligner unterscheidet sich dabei ein wenig von dem vorherigen. Auf diese Weise werden die Zähne dann Stück für Stück in die richtige Position gebracht.

Für kleinere Zahnbewegungen verwende ich im eigenen Labor hergestellte Aligner. Dies sorgt für eine kostengünstige Behandlung und sichert mir die komplette Kontrolle über die Zahnbewegungen. Aber auch umfangreiche Behandlungen sind heute erfolgreich mit Alignern möglich. In meiner Praxis nutze ich hierfür das ausgereifte computerbasierte System Invisalign®.

Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung

Bei ausgeprägten Kieferanomalien (wie z. B.: Progenie, skelettaler Distalbiss, schweren Formen des Kreuzbisses, skelettal offener Biss) ist eine Therapie alleine durch Zahnbewegungen nicht möglich. Die falsch gewachsenen Kieferknochen müssen zusätzlich durch einen kieferchirurgischen Eingriff korrigiert und gerichtet werden. Um diese Patienten optimal behandeln zu können, muss in enger Absprache zwischen Kieferorthopäden und Kieferchirurgen ein gemeinsames Behandlungskonzept erstellt werden.

In meiner Praxis profitiere ich dabei von den mehrjährigen Erfahrungen und der Vernetzung als kieferorthopädischer Ansprechpartner in der kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Sprechstunde am Universitätsklinikum Charité in Berlin. Durch eine solch umfangreiche Behandlung kann nicht nur eine Verbesserung der Zahnstellung erreicht werden, sondern erhebliche Korrekturen des Profils und der Gesichtsästhetik sind möglich. Im Ablauf der Behandlung erfolgt in der Regel die kieferchirurgische Korrektur nach einer kieferorthopädischen Vorbehandlung. Nach dem Eingriff wird dann die kieferorthopädische Feineinstellung vorgenommen. Kieferorthopädische Behandlungsgeräte bei diesen Kombinationsbehandlungen sind fast ausschließlich feste Zahnspangen.

 

Kosten

Für gesetzlich Versicherte

Kieferorthopädische Behandlungen von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt (Ausnahme: kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung). Die Behandlungskosten werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet. Vor Beginn der Behandlung erstelle ich einen Behandlungs- und Kostenplan, mit dem die Gesamtkosten der Behandlung ermittelt werden. Üblich ist es dann, einen individuellen Zahlungsplan mit während der Behandlung gleichbleibenden Raten zu vereinbaren. Die Höhe der Rate kann dabei je nach Befund, Behandlungsziel und Behandlungszeit sehr verschieden sein. Als Richtgröße für eine Behandlung können € 80-150 /Monat gelten.

Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung
Bei Patienten mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert, besteht Leistungspflicht für die Krankenkasse. Die Regelungen zur Abrechnung der kieferorthopädischen Leistungen entsprechen denen bei Kindern innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Lesen Sie mehr.

Für privat Versicherte

Die anfallenden Kosten werden im Rahmen Ihres Vertrages mit Ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, greifen zudem die Richtlinien der Beihilfestelle. Vor der Behandlung erstelle ich einen kieferorthopädischen Heil- und Kostenplan. Dieser muss von Ihnen bei der kostenerstattenden Stelle (Krankenkasse, Beihilfe) eingereicht werden. Nach Rückantwort und endgültiger Klärung der Kostenfrage kann mit der Behandlung begonnen werden. Ich bin persönlich bemüht, Ihnen gegebenenfalls im Dialog mit Ihrem Kostenerstatter zu helfen, damit möglichst alle Leistungen übernommen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt bei uns quartalsweise, jeweils über die im abgelaufenen Quartal erbrachten Leistungen. Für eventuell nicht von Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle übernommene Leistungen kann gerne eine individuelle Zahlungsvereinbarung (Ratenplan) getroffen werden.

Dr. PAUL HELD
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Tempelhofer Damm 178
12099 Berlin
TEL: 030 / 751 60 19
EMAIL: praxis@kfo-held.de
Termine auch über Doctolib
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und nach Vereinbarung
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