Kieferorthopädie bei Kindern

Bei der kieferorthopädischen Behandlung eines jugendlichen, noch wachsenden Patienten ist es nicht nur möglich, Zähne zu bewegen, sondern auch Kiefer und Kieferlage können orthopädisch korrigiert und eingestellt werden. Je nach Befund, Aufgabenstellung und individueller Situation setze ich unterschiedliche Behandlungsgeräte ein.

Manchmal können zusätzlich begleitende Maßnahmen wie z. B. Logopädie erforderlich werden, um die Entwicklung zu unterstützen. Zur Stabilisierung und Festigung des erreichten Ergebnisses schließt sich an jede Behandlung eine Retentionsphase (= Haltephase) an, bei der nachts Halteapparaturen ("Zahnpyjamas") getragen werden müssen. Zusätzlich kann auch hinter den Schneidezähnen ein nicht sichtbarer Draht (Retainer) zu Stabilisierung eingesetzt werden.

Herausnehmbare Geräte

Die meisten herausnehmbaren Behandlungsgeräte müssen nachmittags und nachts getragen werden. Zum Essen, Zähneputzen und in der Schule brauchen die Geräte nicht getragen zu werden. Herausnehmbare Behandlungsgeräte sind besonders geeignet, um den Biss, d. h. die Kieferlage, im Wachstum kieferorthopädisch einzustellen. In meiner Praxis werden hierfür je nach Indikation unter anderem folgende Geräte verwendet: Bionator, Fränkel-Geräte, Aktivator, Vorschub-Doppelplatte. Mit herausnehmbaren Geräten können jedoch auch einzelne Zähne innerhalb der Kiefer bewegt werden. Dies ist vor allem bei kleineren Zahnbewegungen oder im Wechselgebiss, wenn neben den bleibenden Zähnen noch Milchzähne vorhanden sind, angezeigt.

Die Zahnspangen werden in unserem Labor hergestellt, es gibt sie in vielen bunten Farben. Das praxiseigene Labor gewährleistet die optimale Anpassung der Geräte sowie schnelle Reparaturen und ist dabei ein wichtiges Qualitätskriterium für den optimalen Behandlungserfolg.

Festsitzende Geräte

Bei umfangreichen Zahnfehlstellungen sind häufig festsitzende Zahnspangen, die ihre Wirkung 24 Stunden am Tag entfalten können, das Mittel der Wahl. Durch Anbringen von festen Griffen (Brackets) auf den Zähnen können diese dann kontrolliert und präzise in allen drei Raumebenen auch über größere Distanzen bewegt werden. Die Kraft für diese Bewegung kommt dabei von Drähten (Behandlungsbögen), mit denen die Brackets verbunden sind , und Hilfsmitteln wie Gummiketten oder Federn. Brackets und Behandlungsbögen gibt es in verschiedenen Qualitäten. Heutzutage besitzt die moderne Kieferorthopädie mit friktionsarmen Brackets und superelastischen Bögen weitreichende Möglichkeiten, sodass Zahnextraktionen eher vermieden und das Behandlungsergebnis schneller, präziser und schonender erreicht werden kann.

Jedoch sind bei einer Behandlung mit festsitzenden Apparaturen wichtige Dinge zu beachten. So spielt die Mundhygiene des Patienten eine entscheidende Rolle. Durch den Einbau der festen Apparatur wird die Mundhygiene des Patienten wesentlich erschwert. Die Anzahl der aggressiven (Karies- und Parodontose-) Bakterien erhöht sich deutlich. Um diese Situation zu meistern ist unbedingte Disziplin erforderlich, damit es nicht zu Entkalkungen (Karies) an den Zähnen und zu Zahnfleischentzündungen kommen kann! Vor allem abends vor dem Schlafengehen müssen die Zähne sehr gründlich (wir zeigen in der Praxis, wie) und geduldig (Richtgröße 5 min) geputzt werden. Sehr guten Schutz gegen Entkalkungen erreichen wir seit einiger Zeit mit dem Verfahren der Bracketumfeldversiegelung. Hierbei klebe ich das Bracket nicht direkt auf den Zahn, sondern auf die vorher mit einem Schutzlack versiegelte Zahnoberfläche. Am Ende der Behandlung können dann Bracket und Schutzschicht entfernt werden und die intakte ursprüngliche Zahnoberfläche tritt wieder hervor. Ein weiterer Baustein zur Vermeidung von Zahnfleischentzündungen und Karies während der Behandlung ist die auf die Behandlung mit festsitzenden Geräten abgestimmte professionelle Prophylaxe, die ebenfalls in meiner Praxis angeboten wird.

 

Kosten

In Deutschland wird bei Kindern eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung prinzipiell von den Krankenkassen bezahlt.

Für gesetzlich Versicherte

Für die gesetzlichen Krankenkassen entscheidet ein Indikationssystem (KIG) über die Notwendigkeit der Behandlung:

KIG über 3
Wenn die Stufe 3 erreicht wird, besteht für die Krankenkassen Leistungspflicht. Laut Gesetz muss der Versicherte jedoch 20% der Behandlungskosten (10% ab dem 2. Kind) bis zum Abschluss der Behandlung auslegen. Diesen vorläufigen Eigenanteil rechnet der Kieferorthopäde direkt mit dem Patienten ab. Daher erhalten Sie von uns quartalsweise eine Rechnung über den Eigenanteil der im abgeschlossenen Quartal erbrachten Leistungen. Für die gesamte Behandlung kann sich dieser vom Patienten auszulegende Anteil auf ca. € 550 verteilt auf 16 Rechnungen in 4 Jahren belaufen. Nach regulärem Behandlungsende wird unter Vorlage einer von uns ausgestellten Abschlussbescheinigung der Eigenanteil von der Krankenkasse in voller Höhe zurückbezahlt. Hierfür müssen Sie alle bezahlten Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Insbesondere bei der Behandlung mit einer Multibandapparatur gibt es Leistungen, die von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dies betrifft vor allem die Bracketumfeldversiegelung, den Einsatz moderner friktionsarmer Brackets und superelastischer Behandlungsbögen sowie zusätzlich notwendige Prophylaxemaßnahmen. Für diese Leistungen erhalten Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, sodass Sie in Ruhe entscheiden können, für welche Art der Behandlung Sie sich für Ihr Kind entscheiden. Wir bemühen uns in der Praxis die finanzielle Belastung für die Familien in einem individuell akzeptablen Rahmen zu halten. In meiner Praxis liegen die durchschnittlichen monatlichen Zuzahlungen bei € 15 - 20.

KIG 1 und 2 (Behandlungen, für die die Krankenkasse nicht aufkommt)
Liegt der Behandlungsbedarfsgrad 1 oder 2 entsprechend der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vor und soll eine Behandlung erfolgen, muss diese auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Mit dem Erstellen eines privaten Behandlungs- und Kostenplanes werden die Kosten der Behandlung ermittelt. Üblich ist es dann, einen individuellen Zahlungsplan mit während der Behandlung gleichbleibenden Raten zu vereinbaren. Die Ratenhöhe kann dabei je nach Befund, Behandlungsziel und Behandlungszeit sehr verschieden sein. Als Richtgröße für eine solche Behandlung gelten € 80 - 120 /Monat.

Für privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind, richtet sich die Kostenerstattung für kieferorthopädischen Leistungen nach Ihrem individuellen Vertrag mit der privaten Krankenkasse. Bei beihilfeberechtigten Patienten greifen zudem die Richtlinien der Beihilfestelle. Vor der Behandlung erarbeiten wir nach Erstellen der diagnostischen Unterlagen einen kieferorthopädischen Heil- und Kostenplan. Dieser muss vom Versicherten bei der kostenerstattenden Stelle (Krankenkasse, Beihilfe) eingereicht werden. Nach Rückantwort kann dann mit der Behandlung begonnen werden. Wir sind persönlich bemüht, Ihnen gegebenenfalls im Dialog mit Ihrem Kostenerstatter zu helfen, damit möglichst alle Leistungen übernommen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt bei uns quartalsweise, jeweils über die im abgelaufenem Quartal erbrachten Leistungen.

Dr. PAUL HELD
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Tempelhofer Damm 178
12099 Berlin
TEL: 030 / 751 60 19
EMAIL: praxis@kfo-held.de
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